Rentenanpassungen in Ost- und West-Deutschland zeigen uneinheitliches Bild

Die aktuelle Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigt die Renten-Runden seit dem Jahr 2001 bis 2015 mit jeweils sehr unterschiedlichen Anpassungszahlen. Jedes Jahr wird zum 1. Juli je nach wirtschaftlicher Entwicklung eine Rentenanpassung vorgenommen oder auch nicht. Betrachtet man die letzten 15 Jahre, so ist prinzipiell in Ostdeutschland eine höhere Anpassung zu beobachten als in den alten Bundesländern. Allerdings waren auch 4 Jahre mit einer sogenannten Nullrunde (also 0 % Rentenerhöhung) dabei – und zwar die Jahre 2004, 2005 und 2006 in Folge und dann erneut in 2010. In den vergangenen Jahren ab 2011 allerdings konnten für die gesetzliche Rentenversicherung dann wieder jeweils Rentenerhöhungen beschlossen werden, da sich das wirtschaftliche Umfeld entsprechend positiv entwickelt hat. Nichtsdestotrotz wird es für die Rentenbezieher in Zukunft schwieriger, ein entsprechendes Einkommensniveau zu halten, da in Deutschland immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler existieren werden. Die Beitragszahler können nach den aktuellsten Prognosen auch weiterhin nicht mit einer Beitragsentlastung rechnen.

Die Zahlen im Einzelnen

In 2001 bis 2003 konnten jeweils Rentenanpassungen von +1,91 %, +2,16 % und +1,04 % für Westdeutschland und +2,11 %, +2,89 % und 1,19 % für Ostdeutschland vorgenommen werden. Anschließend folgen die bereits beschriebenen 3 „mageren“ Jahre mit entsprechenden Nullrunden für alle Bundesländer. Ab 2007 folgten dann wiederum 3 Jahre mit Anpassungen – und zwar in 2007 und 2008 einheitlich für Ost- und Westdeutschland +0,54 % und +1,10 %, bevor dann in 2009 für Westdeutschland eine Rentenerhöhung von +2,41 % und für Ostdeutschland von +3,38 % vorgenommen wurde. Nach einer erneuten Nullrunde in 2010 folgten dann ab 2011 bis inklusive 2015 wieder Rentenanpassungen – und zwar für Westdeutschland mit +0,99 %, +2,18 %, +0,25 %, +1,67 % und zuletzt +2,10 % und für Ostdeutschland mit +0,99 %, +2,26 %, +3,29%, +2,53 % und +2,50 %. Auch in Zukunft werden die Renten im Osten wohl stärker steigen als im Westen, da hier ein Ausgleichsbedarf hinsichtlich einer einheitlichen Rentenleistung besteht. Der besonders große Unterschied in 2013 (+0,25 % im Westen und +3,29 % im Osten) rührt von dem politischen Beschluss aus 2010, einen Schutz vor Minus-Renten einzuführen, der in den neuen Bundesländern bereits komplett kompensiert worden war.

Die Aussichten für die Rentenentwicklung

Aktuelle Prognosen gehen davon aus, dass sich die Rentenentwicklung in den kommenden Jahren eher auf absinkendem Niveau befinden dürfte. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass die Rentenentwicklung sich der demografischen Entwicklung anpassen muss. Immer weniger Erwerbstätige sind vorhanden, die jedoch immer mehr Rentner durch ihre Beiträge finanzieren müssen. In 2050 wird ein statistisches Verhältnis von 1,8 Beitragszahlern auf einen Rentner erwartet – in 2005 waren dies noch 3,6 Beitragszahler. Bei guter Wirtschaftslage wird daher auch künftig mit Rentenanpassungen nach oben zu rechnen sein, jedoch auf einem insgesamt niedrigeren Niveau als dies bis zuletzt der Fall war. Viele Fachleute sehen sogar den Generationenvertrag in Zukunft an sich gefährdet, da die Beiträge auch weiter steigen werden, was zu immer weniger „Netto vom Brutto“ bei den Erwerbstätigen führt. Geeignete Maßnahmen zu finden, um hier eine möglichst große Abfederung bzw. die gerechte Sicherstellung des Generationenvertrages zu schaffen, wird eine der schwersten Aufgaben für die Politik in den kommenden Jahren sein.

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