Das in den letzten Monaten kontrovers diskutierte Bestellerprinzip bei der Beauftragung von Maklern bei der Vermittlung von Mietverträgen für Wohnungen ist nun per Gesetz zum 1.6.2015 in Kraft getreten. Es bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt auch der Rechnungsempfänger ist....