Steuererklärung: Fehler vermeiden, um Steuerlast zu mindern

In einem aktuellen Artikel der Wirtschaftswoche (http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/steuern-teure-fehler-bei-der-steuererklaerung/9960354.html) finden sich 7 wichtige und wertvolle Tipps, um die Steuerlast zu senken und eine ggf. merklich höhere Steuererstattung zu bekommen. Diese Aufzählung ist dabei keineswegs komplett – je nach individueller Situation können noch weitere, wichtige Ratschläge notwendig sein. Im Zweifelsfall sollte sich der Steuerpflichtige daher mit einem Steuerberater zusammensetzen. Tipp 1: Niemals die Ausgaben vergessen. So können z. B. Beiträge für zertifizierte Altersvorsorgeprodukte grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Genauso ungünstig ist es, Rechnungen bar zu bezahlen (Tipp 2), wenn die Ausgaben ggf. steuerrelevant angegeben werden könnten. Nur Rechnungen und Kontonachweise über die Abbuchung zusammen erkennt das Finanzamt an und kann die Ausgaben so steuerrelevant berücksichtigen.

Thema: Außergewöhnliche Belastungen
Tipp 3 beschäftigt sich mit der Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen. Hiermit sind beispielsweise Kosten für Krankheiten, Pflegeheime oder Scheidungen gemeint, die über der zumutbaren Belastungsgrenze liegen. Diese Grenze ist individuell unterschiedlich – je nach Einkommen und Familiensituation. Deshalb gar nicht erst anzufangen, Belege (z. B. für Brille, Zahnbehandlung etc.) zu sammeln, ist allerdings falsch. Schnell kann die individuelle Grenze überschritten werden und so eine Steuerentlastung entstehen. In diesem Zusammenhang ist derzeit auch ein Fall beim Bundesverfassungsgericht anhängig: Gegenstand ist eine Beschwerde hinsichtlich der zumutbaren Eigenbelastung. Belege sollten also in jedem Fall gesammelt und die Kosten angegeben werden. 

Weitere Fehler, die oft vorkommen
Tipp 4 handelt dabei von Mietverträgen mit Angehörigen – diese müssen sehr genau und vorgabengerecht gestaltet sein, damit die Kosten für die Immobilie angerechnet werden dürfen. Tipp 5 handelt von Einträgen, die in falschen Zeilen eingetragen wurden, z. B. Kosten für den Handwerker wurden fälschlicherweise bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen etc. Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben dann nicht an, korrigiert die Einträge auch nicht. Gerade Laien machen solcherlei Fehler oft, was durchaus merklich finanzielle Nachteile einbringen kann. Ebenso ungünstig kann es sich auswirken, wenn wichtige Fristen verstreichen und der Steuerpflichtige nicht reagiert hat (Tipp Nr. 6). So ist der Abgabetermin für die Steuererklärung ein wichtiger Faktor, ebenso wie die Einspruchsfrist für Steuerbescheide, die nicht wie erwartet ausfallen. Diese Einspruchsfrist beträgt 4 Wochen, in der Zeit für die Richtigstellung etwaiger Ungereimtheiten bleibt. Hier empfiehlt es sich gegebenenfalls, einen Steuerfachmann hinzuzuziehen. 

Steuererklärung gar nicht machen ist ein großer Fehler
Tipp 7 klärt darüber auf, dass es ebenfalls ein großer Fehler ist, die Steuererklärung gar nicht zu machen. Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes beträgt die durchschnittliche Rückerstattung nach abgegebener Steuererklärung je Steuerpflichtigem zwischen 400 Euro (selbst erstellte Steuererklärung) und 800 Euro (Steuererklärung über einen Steuerberater). Neueste Zahlen kommen sogar auf eine durchschnittliche Steuerrückerstattung von 873 Euro. Gibt man jedoch gar keine ab, erhält man natürlich auch keine Steuererstattung. Im gegenteiligen Fall – also bei nachzuzahlender Steuer – ist man sogar verpflichtet, die Steuererklärung fristgerecht abzugeben. Tut man dies nicht, kann dies zu hohen Nachforderungen mit Zinsen und Strafen führen. 

Nicht jeder kann alles zum Thema Steuern wissen
Da nicht jeder Steuerpflichtige über hinreichendes Wissen zur Thematik verfügt, besteht die Möglichkeit, zu einem Fachmann zu gehen. Dies ist auf jeden Fall besser, als sich dem Thema gänzlich zu verschließen. Letztlich wird Geld verschenkt – dabei ist es gar nicht so schwierig, hier einige Punkte zu beachten. Es kann auch eine kostenlose Beratung beim Finanzamt selbst vereinbart werden – allerdings ist diese nicht so weitführend wie die eines persönlichen Steuerberaters.

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